EU AI Act – Was Schweizer KMU jetzt wissen müssen

Ein EU-Gesetz, das auch die Schweiz betrifft? Ja – wenn Sie Kunden, Partner oder Nutzer in der EU haben. Und selbst wenn nicht: Die Schweiz arbeitet an eigenen Regeln.
EU AI Act – Was Schweizer KMU jetzt wissen müssen

Seit August 2024 ist der EU AI Act in Kraft – das weltweit erste umfassende Gesetz zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz. Die Umsetzung läuft in Stufen. Seit Februar 2025 gelten die ersten Verbote, seit August 2025 die Pflichten für allgemeine KI-Modelle, und ab August 2026 wird die volle Regulierung für Hochrisikosysteme wirksam.

Klingt weit weg? Ist es nicht.

Warum das Schweizer KMU betrifft

Durch das Marktortprinzip gelten für alle KI-Systeme, die in der EU zum Einsatz kommen, die gleichen Regeln – unabhängig von der Herkunft des Anbieters. Konkret heisst das: Schweizer Unternehmen, die ein KI-Modell eines Anbieters wie OpenAI mit ChatGPT nutzen, gelten als Betreiber.

Nicht nur Entwickler und Anbieter, sondern auch alle Unternehmen, die KI-Systeme nutzen, sind verpflichtet, Vorschriften einzuhalten – das betrifft zum Beispiel generative KI im Marketing, automatisierte Entscheidungsunterstützung in HR oder Logistik sowie KI-gestützte Kundenkommunikation.

Die entscheidende Frage lautet also nicht «Entwickle ich KI?», sondern «Nutze ich KI – und erreiche ich damit EU-Bürger?». Auch wenn wir in der Schweiz sind, kann es sein, dass wir EU-Personen mit Inhalten erreichen – eine Kennzeichnung ist deshalb empfehlenswert.

Wie der AI Act funktioniert: Risiko bestimmt die Pflichten

Der AI Act stuft KI-Systeme in vier Risikoklassen ein:

Unannehmbares Risiko (verboten): Social Scoring, manipulative KI-Systeme, massenhafte biometrische Überwachung. Diese Verbote gelten bereits seit Februar 2025.

Hochrisiko: KI in der Bewerberbewertung, Kreditwürdigkeitsprüfung, kritischen Infrastruktur, Bildung oder Justiz. Hier gelten ab August 2026 die vollständigen Konformitätspflichten – Risikomanagementsystem, Dokumentation, menschliche Aufsicht, Monitoring.

Begrenztes Risiko: Chatbots, KI-generierte Inhalte. Hier gelten vor allem Transparenzpflichten – Nutzer müssen wissen, dass sie mit KI interagieren.

Minimales Risiko: Interne Produktivitätstools wie Zusammenfassungen oder Entwürfe. Keine speziellen Pflichten, aber gute Praxis empfohlen.

Was das für den Alltag eines KMU bedeutet

Die meisten Schweizer KMU sind keine KI-Entwickler, sondern Betreiber – sie nutzen Tools wie ChatGPT, Copilot, Midjourney oder branchenspezifische Software mit KI-Funktionen. Als Betreiber bei begrenztem Risiko müssen sie Transparenzpflichten umsetzen und die Gebrauchsanweisungen befolgen. Bei Hochrisiko-KI gelten zusätzliche Pflichten: menschliche Aufsicht sicherstellen, betroffene Personen informieren, Ergebnisse überprüfen und Vorfälle dokumentieren.

Drei Szenarien, die KMU direkt betreffen:

Sie nutzen ChatGPT für Kunden-Kommunikation. Ihre Kunden müssen wissen, dass sie mit KI interagieren. Ein einfacher Hinweis wie «Dieser Text wurde mit KI-Unterstützung erstellt» oder «Ich bin ein KI-gestützter Assistent» reicht.

Sie nutzen KI-gestützte Software für die Vorselektion von Bewerbungen. Das ist Hochrisiko. Hier brauchen Sie Dokumentation, menschliche Aufsicht und müssen Bewerber informieren.

Sie generieren mit KI Bilder für Social Media, die auch EU-Nutzer sehen. KI-generierte Inhalte müssen als solche gekennzeichnet sein.

Die Bussen sind kein Witz

Bei Verstössen drohen Bussen von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Die gute Nachricht: Die Interessen von KMU und Startups sowie deren wirtschaftliches Überleben müssen bei der Bemessung berücksichtigt werden. Trotzdem: Diese Zahlen sollte man ernst nehmen.

Und was macht die Schweiz?

Der Bundesrat hat entschieden, dass es kein allgemeines KI-Gesetz geben wird. Stattdessen sollen bestehende Gesetze gezielt angepasst und branchenspezifische Regelungen erarbeitet werden.

Im März 2025 unterzeichnete die Schweiz die KI-Konvention des Europarates und bereitet nun bis Ende 2026 die für ihre Ratifizierung notwendigen Gesetzesvorschläge vor, insbesondere in den Bereichen Transparenz, Diskriminierungsschutz und Aufsicht.

Bis Ende 2026 wird eine Vernehmlassungsvorlage erarbeitet, die die nötigen gesetzlichen Anpassungen ausweist. Das heisst: Auch wer ausschliesslich in der Schweiz tätig ist, sollte sich vorbereiten – die Regeln kommen, nur etwas später.

Was Sie jetzt tun können – ohne Panik

Inventar erstellen. Wo nutzen Sie KI? Welche Tools, welche Anbieter, welche Prozesse? Die meisten KMU wissen das nicht vollständig.

Rollen klären. Sind Sie Anbieter (Sie bauen KI) oder Betreiber (Sie nutzen KI)? Für die allermeisten KMU gilt: Betreiber. Damit sind die Pflichten überschaubar.

Transparenz schaffen. Wo KI im Spiel ist, offen kommunizieren. Das ist nicht nur rechtlich sinnvoll, sondern auch vertrauensbildend.

Hochrisiko prüfen. Nutzen Sie KI für Personalentscheide, Kreditvergabe oder andere grundrechtsrelevante Bereiche? Dann brauchen Sie einen genaueren Blick.

Dokumentieren. Halten Sie fest, welche KI-Systeme Sie nutzen, wofür, und wie Sie sicherstellen, dass ein Mensch die Kontrolle behält.

Mein Fazit

Der EU AI Act ist kein Bürokratie-Monster für KMU. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten priorisierten Zugang zu regulatorischen Sandboxes und profitieren von vereinfachten Dokumentationsformularen. Die Pflichten für die meisten Unternehmen beschränken sich auf Transparenz und gesunden Menschenverstand.

Aber: Wer den AI Act komplett ignoriert, riskiert nicht nur Bussen, sondern auch Vertrauensverlust bei Kunden und Partnern. Und wer jetzt schon sauber dokumentiert und transparent kommuniziert, hat einen Vorsprung – egal ob die Regeln aus Brüssel oder Bern kommen.


Sie wollen wissen, ob und wie der AI Act Ihr Unternehmen betrifft? In einem kostenlosen Erstgespräch verschaffen wir uns gemeinsam einen Überblick.


Hinweis: Dieser Artikel dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

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